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Wer Lügen verbreitet, kann sich strafbar machen

Im Zusammenhang mit Fake News wird in den vergangenen Jahren häufiger gefordert, neue Gesetze zu schaffen, um diese zu bekämpfen. Dazu müsste man sich auf eine klare Definition von Fake News einigen. Aber ab wann ist eine Meldung falsch oder richtig? Und wer genau soll den Wahrheitsgehalt überprüfen?

Auch aus ethischer Sicht sind solche Gesetze problematisch: Angenommen, es gäbe ein staatliches «Wahrheitsministerium», so stellt sich die philosophische Frage, was denn die Wahrheit ist. Ist es Fake News, eine Regierungschefin als unfähig zu beschreiben? Oder einem Wirtschaftsminister Korruption zu unterstellen? Regierungskritische Meldungen könnten unter dem Deckmantel von angeblichen Falschmeldungen unterdrückt werden – die Redefreiheit wäre damit in Gefahr.


Gewisse Aspekte von Falschmeldungen und unwahren Äusserungen können bereits mit bestehenden Gesetzen geahndet werden – z. B. Verleumdungen sind bereits strafbar. Wer jemanden also etwa wider besseres Wissen als Betrüger oder Dieb beschuldigt, kann mit einer Gefängnisstrafe oder einer Geldbusse belangt werden. Mit der Strafnorm gegen Rassismus kann auch gegen Leute vorgegangen werden, die z. B. Propagandamassnahmen organisieren, die sich gegen Ethnien oder Volksgruppen richten.

Bei Fake News, die ja oft anonym in sozialen Medien verbreitet werden, muss aber zuerst die Urheberin oder der Urheber ausfindig gemacht werden, bevor sie strafrechtlich belangt werden kann. Um Falschmeldungen zu unterbinden, gibt es deshalb auch noch einen anderen Ansatzpunkt:

Es gibt Bestrebungen in einigen Ländern, Unternehmen wie Facebook für die Inhalte ihrer sozialen Plattformen verantwortlich zu machen. In Deutschland gibt es etwa das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Mithilfe dieses Gesetzes können Anbieter von sozialen Medien mit hohen Bussen belegt werden, falls sie nicht aktiv gegen Falschmeldungen vorgehen. Kritisiert wird das Gesetz unter anderem deshalb, weil es die Verantwortung über die Inhalte respektive deren Zensur den Betreibern von sozialen Medien überträgt. Hier stellt sich erneut die Frage nach der Instanz, die darüber urteilt, was Fake News sind und was nicht – im Fall von sozialen Medien wären es beispielsweise nicht Richterinnen und Richter oder ein «Wahrheitsministerium», sondern Content-Moderatorinnen und -Moderatoren oder sogar Algorithmen von Upload-Filtern.

Eine juristische Lösung für ein gesellschaftliches Problem zu finden, dürfte auch in Zukunft schwierig bleiben. Denn es sind nicht die Gesetze, die die Gesellschaft bilden, sondern es ist die Gesellschaft, die die Gesetze nach ihren eigenen Vorstellungen und Werten bilden.

 


Fragestellungen zum Thema:

  1. Die nationalen Wahlen 2019 stehen in der Schweiz vor der Tür: Wie kann die Schweiz ihre Demokratie vor der Bedrohung durch Fake News schützen?
  2. Braucht es neue Gesetze, um gegen Lügen im Netz vorzugehen?
  3. Wer genau soll den Wahrheitsgehalt überprüfen?

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