Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung wird angenommen

Am 9. Februar 2020 haben die Schweizerinnen und Schweizer dafür votiert, dass zukünftig niemand mehr wegen seiner oder ihrer Sexualität diskriminiert werden darf. Bislang war nur Diskriminierung aus religiösen oder rassistischen Gründen verboten.

Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung ist in Zukunft verboten. Quelle: iStock/Katrin Sauerwein

Die Gesetzesänderung bedeutet konkret, dass seit dem 1. Juli 2020 bestraft wird, wer Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert. Grundlage dieser möglichen Bestrafung bildet eine Änderung des Strafgesetzbuches (Artikel 261bis) und des Militärstrafrechts (Artikel 171c). Ziel ist es, Menschen vor verschiedenen Arten der Diskriminierung zu schützen. Eine Rassismus-Strafnorm gibt es bereits seit einigen Jahren, nun werden auch Menschen geschützt, welche aufgrund


ihrer sexuellen Orientierung beleidigt oder benachteiligt werden.

 

Das neue Gesetz unterliegt wichtigen Bestimmungen:

  • Diskriminierendes Verhalten ist nur strafbar, wenn es vorsätzlich erfolgt. Das heisst, der Täter oder die Täterin ist sich bewusst, dass das Verhalten jemand anderen herabwürdigt, und tut es trotzdem oder gerade deshalb.
  • Diskriminierendes Verhalten ist nur strafbar, wenn es die Menschenwürde verletzt. Das ist der Fall, wenn gewissen Personen Rechte abgesprochen oder sie als minderwertig bezeichnet oder behandelt werden.
  • Weiterhin dürften kritische Meinungen geäussert werden.
  • Provokative Bemerkungen, Karikaturen und Witze sind nicht diskriminierend und werden aufgrund der erweiterten Strafnorm nicht bestraft – solange sie nicht die Menschenwürde verletzen.


Das Parlament hat den Artikel bereits im Dezember 2018 ergänzt. Eine Gruppierung von Stimmberechtigten war mit dieser Änderung nicht einverstanden, weswegen sie von einem Schweizer Mitwirkungsrecht Gebrauch gemacht haben – dem Referendum. Aus diesem Grund kam diese Vorlage überhaupt zur Abstimmung. Die Gegner*innen argumentierten, das Gesetz sei ein Zensurgesetz, das die Meinungs- und die Gewissensfreiheit bedrohe. Die Befürworter*innen hielten dagegen und argumentierten, die Meinungsfreiheit sei nicht bedroht, da nur diskriminierende Äusserungen, welche öffentlich gemacht werden, verboten werden. Mit diesem – und anderen Argumenten – konnte die Befürworterseite punkten. Die Vorlage wurde mit 63,1% Ja-Stimmen klar angenommen.


Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung - Abstimmung vom 9. Februar 2020